Patienteninformation

 

Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,

mit dieser Patienteninformation möchten wir Sie im Vorfeld über häufig gestellte Fragen informieren und Ihnen einen Überblick über die physiotherapeutischen Geschäftsbedingungen geben.

Therapeutischer Ablauf – Was erwartet mich und was muss ich wissen?

Auf diesen Seiten werden Sie über den Behandlungsablauf und die damit verbundenen Risiken sowie Komplikationsmöglichkeiten, welche physiotherapeutische Behandlungen bergen könnten, informiert.

1. Anamnese

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbeurteilung. Dazu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie daher um eine ausführliche und wahrheitsgetreue Auskunft über Ihre bisherige Krankengeschichte. Von besonderer Wichtigkeit sind Informationen über Ihren bisherigen Krankheitsverlauf, Traumata, Operationen, Medikamente, etc., aber auch zusätzliche Informationen über Nebenbeschwerden wie beispielsweise Osteoporose oder bestehende Schwangerschaft.

  • Stattgefundene Krisen im Bereich der Herz-Kreislauf-Atemwege, etc. sind beim Erstgespräch unbedingt mitzuteilen.
  • Für Verletzungen und Schädigungen, welche aufgrund verschwiegener Informationen entstehen, kann und wird keinerlei Haftung übernommen (siehe Punkt 4).
  • Wir bitten Sie, Befunde von aktuellen medizinischen Untersuchungen (Röntgen, CT, MRT, … ) zum ersten Behandlungstermin mitzubringen.
  • Alle Informationen, die Sie im Rahmen der Behandlung Ihrem Therapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

2. Befunderhebung

Nach der Erstbefragung sowie in den folgenden Therapieeinheiten werden Sichtbefunde, Tastbefunde und Funktionstest des Bewegungsapparates, der inneren Organe, des Nervensystems, etc. erhoben. Diese umfassenden Untersuchungen dienen der Ursachenforschung und Behandlungsplanung.

3. Behandlung

Zur Behebung der diagnostizierten Fehlfunktionen kommen verschiedene manuelle, mechanotherapeutische, verbale, non-verbale und energetische Techniken zur Anwendung. Die Anwendung einiger Behandlungsformen kann ein gewisses Gesundheitsrisiko in sich bergen. Bedingt durch die Behandlung kann es neben der Veränderung Ihrer Symptome zu Reaktionen und Nebenwirkungen sowie zu Komplikationen der Behandlung kommen.

4. Mögliche Reaktionen, Nebenwirkungen oder Komplikationen

Müdigkeit, Muskelkater, lokale Hautveränderungen, Verstärkung der Symptomatik, Blutergüsse, Gefühlsstörungen (z.B. Kribbeln), Kopfweh, vegetative Störungen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Durchfall, Veränderung des Menstruationszyklus, Schlafstörungen, Muskel-, Band-, Gefäß-, Gelenks- und Knochenverletzungen, psychisch-emotionale Affektionen (z.B. Traurigkeit, Stimmungsschwankungen) Blutungen, Bandscheibenvorfälle, Lähmungen, etc. Hierbei handelt es sich nicht um eine vollständige, sondern lediglich um eine exemplarische Auflistung möglicher Reaktionen, Nebenwirkungen und Komplikationen.

Physiotherapeutische Geschäftsbedingungen (PGBs)

Physiotherapeutische Wahleinrichtung – Was kostet mich das und wer übernimmt einen Teil?

Auf diesen Seiten werden Sie über unsere wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unsere Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten informiert.

1. Wahleinrichtung

Sie haben sich zur Durchführung der Behandlungen für eine Wahleinrichtung entschieden. Dies bedeutet, dass Ihr gesetzlicher Sozialversicherungsträger maximal nur einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet.

2. Zuweisung und Bewilligung durch den gesetztlichen Sozialversicherungsträger

Für die Durchführung der Behandlungen ist eine Zuweisung zur Physiotherapie durch eine/n Ärztin/Arzt unbedingt notwendig. Die Zuweisung muss bereits bei Behandlungsbeginn vorliegen und von Ihrem gesetzlichen Sozialversicherungsträger bewilligt sein. Sollte die Bewilligung erst nachträglich eingeholt werden, kann es vorkommen, dass der gesetzliche Sozialversicherungsträger die Kostenübernahme ablehnt. Bitte beachten Sie auch, dass sich Kürzungen der Behandlungszeit negativ auf die Höhe der Kostenrückerstattung auswirken.

3. Dauer und Kosten der Behandlung

Eine Behandlungssitzung dauert im Regelfall 30 Minuten. In dieser Zeit sind Erstgespräch bzw. Verlaufsgespräch, Untersuchung, Behandlungs-planung, Behandlung und Dokumentation enthalten. Individuell zeitliche Abweichungen der Behandlungsdauer (zwischen 45 und 60 Minuten) sind in Ausnahmefällen nach Übereinkunft zwischen Patientin/en und Ihrer/Ihrem DREIVITA LPhysiotherapeutin/en möglich. Die Kosten werden entsprechend und adäquat angepasst. Die Kostenrückerstattung durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger beträgt in etwa 50 % der Gesamtkosten. Für nähere Informationen zur Kostenrückerstattung steht Ihnen unserer Sekretariat zu Verfügung.

4. Behandlungshäufigkeit und Behandlungsintervalle

Die Abstände zwischen den Behandlungen sind immer individuell auf die Erfordernisse des aktuellen Problems der/des Patientin/en abgestimmt. Dadurch könnte sich die Höhe der Kostenrückerstattung bei einer individuell indizierten Anpassung des Behandlungsintervalls reduzieren. Für nähere Informationen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte an die/den jeweils zuständige/n Vertrauensärztin bzw. Vertrauensarzt.

5. Behandlungsende

Die Behandlung kann bei (frühzeitigem) Behandlungserfolg, bei ausbleibendem Behandlungserfolg oder auch auf Wunsch der/des Patientin/en bzw. der/des Therapeutin/en jederzeit beendet werden.

6. Rechnungslegung

Nach Beendigung der Behandlungsserie erfolgt die Rechnungslegung. Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, Teilzahlungsbeträge in Rechnung zu stellen. Der in Rechnung gestellte Betrag ist per sofort ab Rechnungslegung ohne Abzüge via Banküberweisung zu begleichen. Für jede Mahnung wird jeweils der Betrag von 5,- Euro zusätzlich zur Gesamtrechnungssumme verrechnet.

7. Prävention und Beratung

Ohne Zuweisung können lediglich Beratungssitzungen und Behandlungen zur Prävention abgehalten werden. Diese werden zur Gänze als Privatleistung mit demselben Honorarsatz wie bei Behandlungen mit einer Zuweisung zur Physiotherapie abgerechnet. (Siehe Punkt 3 der PGBs).

8. Verbindlichkeit der Termine

Erscheinen Sie bitte rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen.

  • Bei Zuspätkommen haben Sie keinen Anspruch auf eine Einbringung der versäumten Zeit.
  • Im Verhinderungsfall muss der vereinbarte Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
  • Termine, die ohne zeitgerechte Absage – unabhängig von den Umständen – nicht wahrgenommen werden, werden zur Gänze verrechnet.

9. Patientinnenaufklärung und Behandlungseinwilligung

In jedem Fall muss die Erklärung zur Behandlungseinwilligung vor Therapiebeginn unterzeichnet werden.

10. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Die Gültigkeit der vorliegenden physiotherapeutischen Geschäftsbedingungen besteht, bis sie jeweils durch eine aktuellere Version ersetzt werden.

(Stand Oktober 2015)

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und das in uns gesetzte Vertrauen und hoffen, dass Sie sich wohl, kompetent beraten und betreut fühlen. Gerne stehen wir Ihnen in therapeutischen, beratenden oder in präventiven Fragen zur Verfügung.

Herzlichen Dank und
Herzlich Willkommen bei DREIVITAL